Update 26. Jänner 2021:
Das COVID-19 Schutzkonzept für den Spitzensport des ÖSRV wurde nunmehr an die aktuelle, mit 25. Jänner 2021 in Kraft getretene Lockerungs-Verordnung angepasst und gilt in dieser Fassung seit Sonntag, 24. Jänner 2021.
Dies betrifft im Besonderen:
– die Pflicht zur Verwendung von FFP2 oder höher zertifizierten Atemschutzmasken anstelle einfacher NMS-Masken
– die Änderung des einzuhaltenden minimalen Personenabstandes von 1m auf 2m
– die Änderung des maximalen Freitestungs-Intervalls für Training etc. auf 7 Tage
Das Konzept steht ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung:
COVID-19 Konzept Squash 24-01-2021 Spitzensport.pdf
Weiters steht ab sofort im Downloadbereich ein Bestätigungsformular zur Verfügung, mit Hilfe dessen Nationalteamspieler (Damen/Herren/Jugend) sowie deren TrainerInnen bzw. BetreuerInnen gegenüber dem ÖSRV die verbindliche Erklärung abgeben können, dass sie alle behördlichen Auflagen sowie alle im oben erwähnten COVID-19 Konzept enthaltenen Bestimmungen einhalten:
Bestaetigung Covid19-Testung.docx
Update 11. November 2020:
Das COVID-19 Schutzkonzept für den Spitzensport des ÖSRV wurde nunmehr an die aktuelle, mit 03. November 2020 in Kraft getretene Verordnung angepasst und gilt in dieser Fassung ab Montag, 09. November 2020.
Das Konzept steht ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung:
COVID-19 Konzept Squash 09-11-2020 Spitzensport.pdf
Update 03. November 2020:
Das COVID-19 Schutzkonzept des ÖSRV wurde nunmehr an die aktuelle, mit
03. November 2020 in Kraft getretene Verordnung angepasst und gilt in dieser Fassung ab heute, 03. November 2020.
Hier die wesentlichen Änderungen im Auszug (ausg. „Spitzensport“; für diesen gelten andere Bestimmungen):
„Somit ist die Ausübung der Sportart Squash derzeit untersagt.“
„Wettkämpfe und Veranstaltungen sind nicht erlaubt.“
„Aufgrund der aktuell geltenden Verordnungen stellt der ÖSRV vorübergehend sämtliche Trainingsaktivitäten bzw. den Wettkampfbetrieb ein.“
Das gesamte Konzept steht ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung: